Hier findest Du unsere FAQ's und AGB's

In erster Linie hängt es davon ab, welches Fahrzeug Du mieten möchtest. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste. Der Mietpreis setzt sich dann zusammen aus dem Basismietpreis und einer Servicepauschale. Haftpflicht‐ und Vollkaskoversicherung (1.000,– Euro Selbstbeteiligung pro Schadensfall) sowie MwSt. sind im Preis bereits enthalten.

Kraftstoffkosten, Maut‐, Park‐, Camping‐, Stellplatz‐, Fährgebühren, Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren trägst Du selbst.

Wir berechnen Dir den Mietpreis pro Nacht. Einwegmieten oder Rückgabe bei einer anderen Station sind leider nicht möglich.

Die Mindestmietdauer beträgt 7 Nächte innerhalb der Hauptsaison. Außerhalb der Hauptsaison 3 Nächte. Kürzere Mietangebote sind bei Buchungslücken auf Anfrage möglich.

Du bekommst das angemietete Fahrzeug gereinigt, vollgetankt und im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei der Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl von Dir als auch von uns unterzeichnet wird. Du bekommst in jedes Fahrzeug eine detaillierte Einweisung. Hier werden Dir alle wichtigen und fahrzeugbezogenen Bedienungen erklärt und wir nehmen gemeinsam die Besichtigung des gesamten Fahrzeuges vor. Dies dauert etwa 45 Minuten. Etwaige Mängel werden auf einem Protokoll dokumentiert. 

Die Übergabezeiten werden mit Dir individuell vereinbart. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug vollgetankt und von innen gereinigt sein.

Unsere Wohnmobile sind mit durchzugsstarken und kraftstoffsparenden Turbodieselmotoren ausgestattet. Der Dieselverbrauch ist abhängig von Fahrzeugkategorie, Beladung und Fahrweise und liegt in der Regel zwischen 9–12 Litern auf 100 km

Grundsätzlich ist eine Mitnahme von Haustieren nach vorheriger Genehmigung durch uns möglich. Die Mitnahmepauschale für Haustiere beträgt 39,00 €. 

Deiner Gesundheit und der des Nachmieters zuliebe sind alle Reisemobile und Caravans Nichtraucher-Fahrzeuge.

Die Servicepauschale von 130,– Euro erhebt der Vermieter einmal pro Miete. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, eine ausführliche Einweisung in die Handhabung des Wohnmobils und dessen Rücknahme. Außerdem deckt sie die Kosten für eine Propangasfüllung (11-Kg Flasche), die komplette Grundausstattung des Campers, der WC‐Chemikalien, das Auffüllen des Wassertanks den Schutzbrief und die Außenreinigung des Wohnmobils.

Die Kaution für unsere Reisemobile und Caravans beträgt 1.500,- €.  Diese ist spätestens fällig bei Fahrzeugübergabe. Zahlung möglich per Vorab-Überweisung (Zahlungseingang mindestens 7 Tage vor Mietbeginn) oder in bar. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben einer im Voraus zu bezahlender Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist.

Wir können Euch hier ein Angebot für eine Kautionsversicherung erstellen und somit die Kaution sowie Selbstbeteiligung auf 200,-€ reduzieren. Dies ist jederzeit auch Vor-Ort möglich.

Die Selbstbeteiligung der Teil- / Vollkasko-Fahrzeugversicherung beträgt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls 1.000,-€. Für Elementarschäden 1.500,- €. Des Weiteren wird die Kaution für Abrechnung von eventuellen Nachreinigungen und Schäden verwendet.

Durch den Abschluss einer SB-Reduzierungsversicherung bei unserem Partner RMV. Wir können Euch hier gern ein Angebot erstellen und somit die Kaution sowie Selbstbeteiligung auf 200,-€ reduzieren.

Die Kosten für die Reparatur von Beschädigungen, welche an der Einrichtung des Reisemobiles bzw. Caravans während der Mietdauer verursacht werden, gehen zu Deinen Lasten.

In alle Länder die unsere KFZ-Versicherung in der grünen Karte aufführt. Bitte beachte, dass bei der Reise in einige ost- und südosteuropäische Länder eine höhere Kaution erhoben wird. Gerne informieren wir Dich.

Die Kosten für den Kraftstoff trägst Du. Du bekommst das Fahrzeug von uns mit vollem Tank übergeben und wir übernehmen das Fahrzeug auch wieder mit vollem Tank von Dir. Für das Auftanken durch uns fallen Zusatzkosten an.

Für die Reinigung des Innenraumes bist Du verantwortlich, außer du hast die Innenreinigung durch uns gebucht. Die Außenreinigung übernehmen wir immer für Dich. Bitte beachte das eine Nachreinigung an der Vermietstation nicht möglich ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung stellen wir Nachreinigungskosten gemäß unserer AGB’s in Rechnung. Bitte vergiss nicht auch den Abwassertank und die Toilettenbox zu entleeren.

Prinzipiell ja, allerdings immer ohne Akku und unter Beachtung der maximalen Zuladung des jeweiligen Radträgers. Wir informieren Dich gerne vor Antritt der Reise.

Bitte halte einen gültigen Ausweis und Führerschein bereit, welcher zum Führen der entsprechenden Fahrzeugklasse berechtigt.

Ja, wir können bei Fahrzeugübergabe bis zu zwei zusätzliche Fahrer kostenlos im Mietvertrag mit aufnehmen. Wir bitten Dich zu beachten, dass der Mieter dabei die Haftung für die Zusatzfahrer übernimmt.

Selbst mitgebracht werden müssen grundsätzlich immer alle Lebensmittel, Bettwäsche, Handtücher und Dinge des persönlichen Bedarfs. Campingmöbel, die Grundausstattung und ein komplettes Küchenset ist bei uns immer inklusive. 

Musst Du den Vertrag stornieren, werden folgende Stornogebühren fällig:

 – bis 31 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtmietbetrages,

– von 30 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietbetrags,

– ab 13 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietbetrages.

 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30 % der Gesamtsumme zu leisten.

Grundsätzlich darfst Du so viel fahren wie Du magst.

Je Miettag sind 250 Kilometer inklusive, jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,25 Euro zusätzlich berechnet. Ab 14 Tagen Mietdauer sind alle gefahrenen Kilometer inklusive. Bei Wohnwagen entfällt eine Kilometerbegrenzung.

Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen von Dir bis zum Preis von € 100 ohne weiteres durchgeführt werden.

Bei größeren Reparaturen hole bitte vorher unsere Genehmigung ein.

Die meisten Campingplätze in Europa verfügen über Ver‐ und Entsorgungsstationen, bei denen Wasser getankt und abgelassen werden kann. Weitere Entsorgungsstationen finden sich ggf. auch an Rastanlagen oder großen Tankstellen. Bitte informiere Dich vor Reiseantritt über die Optionen vor Ort.

Der Inhalt der Chemietoilette darf nur an Entsorgungsstationen entleert werden. Es ist verboten den Inhalt über die eigene Toilette zu entsorgen. Entsorgungsstellen findest Du an allen Camping- und Stellplätzen sowie an größeren Autobahnraststätten.

Folgendes Zubehör liegt für Dich im Fahrzeug bereit:

  • 11 oder 5 kg Gas je nach Modell
  • Toilettenchemie (ausreichend für ca. 14 Tage)
  • 2 Rollen Toilettenpapier
  • Kabeltrommel (mit dazugehörigen CEE-Adapterkabeln)
  • Warnwesten (nur bei Reisemobilen)
  • Warndreieck / Verbandkasten (nur bei Reisemobilen)
  • Auffahrkeile
  • Wäscheleine mit Wäscheklammern
  • Besen, Kehrblech und Handfeger
  • Spülschüssel
  • eine komplette Küchenausstattung (Besteck, Geschirr, Kochutensilien, …)
  • Campingstühle und ein Campingtisch
  • Wasserschlauch
  • Externer Abwassertank (nur bei Wohnwagen)
  • Eimer
  • Spiegelverbreiterungen (nur bei Wohnwagen)
  • Bedienungsanleitungen
  • Markise (bei Wohnmobilen), Sonnensegel bei Wohnwagen
  • bei Reisen nach Italien oder Spanien die benötigten Warntafeln
kurzum eigentlichen alles was man braucht. Nur noch die eigene Bettwäsche einpacken und los geht’s.

Alle wichtigen Informationen findest Du in unseren AGB's :

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Wohnmobils / Wohnwagens bei Sun-Island-Camper GbR

 

Gültig ab 24.11.2021

 

 

Sehr geehrter Kunde,
zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet Sun-Island-Camper GbR – nachstehend „Vermieter“ genannt – Wohnmobile und Wohnwagen an. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

 

 

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobiles bzw. Wohnwagens.

1.2 Zwischen Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.

1.3 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.5 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

2. Mindestalter, Führerschein

Der Mietgegenstand darf nur von Mietern oder sonstigen berechtigten Fahrern gelenkt/gezogen werden, welche das 23. Lebensjahr vollendet haben und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. 

Ein Führerschein der Führerscheinklasse B berechtigt ausschließlich zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, der Klasse C1 von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Zum Ziehen von Wohnwagen kann je nach eingesetztem Zugfahrzeug der Führerschein B96 (Gespanne bis zu 4250 Kg zGG) oder BE (Anhänger bis zu 3500 Kg zGG ) notwendig sein.

Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Führerschein vorgelegt wird. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2 Die Mietpreise beinhalten: Teilkasko- / Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von maximal € 1.000 und eine Versicherung gegen Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von maximal € 1.500 pro Schadens- fall. Haftpflichtversicherung gegen-über Dritten mit einer Deckung in Höhe von € 100 Mio für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden mit maximal € 12 Mio pro Person, Schutzbriefleistungen, sowie Wartungs-reparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls fällt zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Betankungsaufwandspauschale von € 20,00 brutto an.

3.4 Die Tagespreise werden pro Nacht berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 20 brutto (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den doppelten Gesamttagespreis). Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der infolge der verspäteten Rückgabe entsteht. Der Vermieter widerspricht im Falle der verspäteten Rückgabe einer Fortsetzung des Mietverhältnisses.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gelingt es dem Vermieter das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, wird die eingegangene Miete aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in Höhe von € 100, auf den Mietpreis angerechnet.

3.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Vermieter hat den Umstand überwiegend zu vertreten.

3.7 Je Miettag sind 250 Kilometer inklusive, jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,25 Euro zusätzlich berechnet. Ab 14 Tagen Mietdauer sind alle gefahrenen Kilometer inklusive. Bei Wohnwagen entfällt eine Kilometerbegrenzung.

4. Buchung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 Soweit die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, bezieht sich der Mietvertrag auf die gewählte Fahrzeuggruppe, dagegen nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp oder einen bestimmten Grundriss.

4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30 % der Gesamtsumme zu leisten. Leistet der Mieter Zahlungen nicht fristgerecht, kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme entsprechend der in Ziff. 4.3 geregelten Stornogebühren zu bezahlen. 

4.3 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig: 

– bis 31 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamt-mietbetrages,
– von 30 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietbetrags,
– ab 13 Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamt-mietbetrages.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4.4 Der Mieter kann bis spätestens 31 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind, einmalig ein Fahrzeug aus einer anderen Fahrzeuggruppe wählen, wenn sich dadurch die Gesamtmiete nicht reduziert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50 pro Umbuchung berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Die Kaution in Höhe von € 1500 ist spätestens fällig bei Fahrzeugübergabe. Zahlung möglich per Vorab-Überweisung oder in bar.

5.2 Sun-Island-Camper GbR wird nach Rückgabe des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag spätestens 10 Tage nach Mietende ausbezahlen.

5.3 Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben einer im Voraus zu bezahlender Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.

5.4 Alternativ besteht die Möglichkeit zum Abschluss eiern Kautionsversicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.

6.2 Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von bis zu € 1.500 gemäß der Versicherungsbedingungen vereinbart. Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter für Schäden nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben. Der Mieter haftet gleichfalls für Schäden dann, wenn er

a) die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters gem. Ziff. 8 nicht fristgemäß oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an den Vermieter übergibt.

b) oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeinträchtigt wurden und der Pflichtverstoß weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Falle grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtungen bleibt es insoweit bei der Freistellung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung durch den hinter dem Vermieter stehenden Versicherer noch auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehabt hat.

6.3 Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur für den Mietzeitraum.

6.4 Die Haftungsfreistellung (6.2) umfasst ins-besondere nicht Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, sowie Schäden, die auf ein Ver-rutschen der Ladung zurückzuführen oder durch Fehlbedienung (auch Möbelbeschädigungen) entstanden sind.

6.5 Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Nutzer. Für den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben.

7.2 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

7.3. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die, solche Ansprüche begründenden, Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

7.4. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein innen und außen gesäubertes Fahrzeug zu übergeben. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser u. Chemie gefüllt. Der Mieter verpflichtet sich, bei Rückgabe Bad und Toilette nass gereinigt zu haben, Die Schränke, sowie den Kühlschrank und den Boden Nass zu reinigen. Der Abwassertank und Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe restlos zu entleeren. Jedes Mietfahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug. Dem Mieter wird bei der Übergabe vom Vermieter, die Funktion der Markise (bei Regen oder Sturm nicht ausfahren) und ggf. des Fahrradträgers erklärt. Außerdem werden dem Mieter alle elektrischen Geräte gezeigt und erklärt. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt zurückgebracht werden. Der Mieter bestätigt dieses mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll. 

Das Rauchen ist untersagt.

Bei Missachtung, der Verpflichtungen des Mieters werden folgende Gebühren erhoben:

 

Bad und WC nicht im sauberen und hygienischen Zustand

90 €

Kühlschrank unzureichend gesäubert

40 €

Kraftstofftank bei der Rückgabe nicht aufgefüllt

20 € zzgl. Kraftstoffkosten

Innenreinigung unzureichend (Boden – Schränke usw)

120 €

Nichtleerung der Toilettenbox o. des Abwassertanks

200 €

Mitnahme eines Haustieres ohne Genehmigung

200 €

 

Eine Nachreinigung an der Mietstation ist nicht möglich.

 

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegenüber dem Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann.

9. Reparaturen

9.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 100 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

9.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), vom Vermieter erstattet.

9.3 Schadensersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

10. Berechtigte Fahrer

10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 2 sind.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.

11. Verbotene Nutzung

11.1 Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gelände, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.

11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

12. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet, ebenso wie die Mitnahme von Tieren. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Mieters.

13. Übergabe, Rücknahme

13.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit den Stationsmitarbeitern durchzuführen.

13.2 Das Fahrzeug ist in einem innen gereinigten Zustand, mit vollem Tank und geleerten Verbrauchstoffen (Wasser, Abwasser und Toilette) zurück zu geben. Die Fahrzeugübergabe und -rücknahme erfolgt gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten. 

Falls die Innenreinigung und/oder Entleerung der Kassettentoilette ganz oder teilweise vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden hierfür Reinigungsgebühren gemäß Punkt 7.4. in Rechnung gestellt.

13.3 Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

14. Ersatzfahrzeug

Steht aus der gebuchten Fahrzeuggruppe kein Fahrzeug zur Verfügung oder kann das individuell gebuchte Fahrzeug an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Nutzung des anderen Fahrzeuges Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, die sonst nicht entstanden wären, so gehen diese zu Lasten des Mieters. 

Steht kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung oder kann keine Einigung über ein Ersatzfahrzeug getroffen werden, gilt der Vertrag als gekündigt und die gesamte Mietsumme wird dem Mieter ausbezahlt.

15. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

16. Beschränkung der Haftung

Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.

17. Ausschlussfrist, Verjährung

17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

17.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.

17.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

18.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass Sun-Island-Camper seine persönlichen Daten speichert.

18.2 Der Vermieter darf diese Daten über den Zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä. Gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

20. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

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